Seit dem 19.08.2017 ist die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) in Kraft. Mit ihr werden Anforderungen an Aufbau, Betrieb und Überwachung erstmals rechtlich festgelegt. Welche Pflichten damit für die Betreiber solcher Anlagen in Zukunft verbunden sind, erfahren Sie bei diesem Netzwerktreffen. Dabei wird ebenfalls darauf eingegangen, welche Anforderungen zusätzlich für neue bzw. geänderte Anlagen gelten.
Zudem erfahren Sie, zu welchem Zeitpunkt ein Betreiber einer solchen Anlage welche Meldung abgeben muss. Dabei ergeben sich für Verdunstungskühltürme und Nassabscheider andere Anforderungen als für Kühltürme größer als 200 MW. Welche Anlagen in welchem Umfang betroffen sind, ist Gegenstand dieses Netzwerktreffens.
Zu diesem Treffen lädt das Netzwerk Kälteeffizienz Hamburg e.V. alle Netzwerkteilnehmer und sonstigen Interessierten herzlich in die Räumlichkeiten der Firma Pinck
Ingenieure Consulting GmbH ein.
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