Seit dem 1. Januar 2015 ist die neue Verordnung zu den fluorierten Treibhausgasen HFKW, FKW, SF6 und NF3 (F-Gase) in Kraft. Mit ihr werden die Vorgaben des Kyoto-Protokolls zur Senkung der Emissionen von F-Gasen und zum Klimaschutz erfüllt. Gleichzeitig tritt damit ein Verwendungsverbot für alle teilhalogenierten, ozonabbauenden Kältemittel, aber auch für aufgearbeitete Kältemittel, in Kraft. Die Verkaufsmenge teilfluorierter Kohlenwasserstoffe (HFKW) soll bis zum Jahr 2030 schrittweise auf ein Fünftel der heutigen Menge reduziert werden. Den deshalb nötigen Umstieg auf weniger klimaschädliche Kältemittel sollten Hersteller und Betreiber bereits heute bei ihren Planungen berücksichtigen. Durch die neue F-Gas-Verordnung sollen Anreize zur Verwendung von Alternativen geschaffen werden. Wie diese aussehen können, erfahren Sie bei diesem Netzwerktreffen.
Auch für die Betreiber von Kälteanlagen wird mit der neuen F-Gas-Verordnung die Einhaltung zusätzlicher Pflichten erforderlich.
Dieses Netzwerktreffen gibt Ihnen Einblicke in Inhalte und Auswirkungen der neuen F-Gas-Verordnung und stellt dar, was dies konkret für Betreiber, Planer und Hersteller bedeutet.
Zu diesem Treffen lädt das BUK Hamburg alle Netzwerkteilnehmer und sonstigen Interessierten herzlich ein.
Die Vorträge sowie die Tagesordnung finden Sie hier: